Kinderuni-Altenburg

Machen wir unsere Residenzstadt zur Unistadt

Kinderuni Winter- und Sommersemester  

Veranstaltungsort: geeignete Räume in der Stadtverwaltung, Schulen

Planung von 4 Vorlesungen oder Seminaren zu Themen wie Umwelt, Gesundheit, Geschichte, Informatik, Wissenschaft und Technik usw. durch geeignete Referenten

Kinderuni der Schreberjugend Thüringen – für naturwissenschaftliche Bildung der Kinder

 „Universität für Kinder“. Da Altenburg (noch) keine Universitätsstadt ist, sollten die Kindern aus und um Altenburg auch in den Genuss eine Kinderuni kommen.
So wird Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren ein spannendes Vorlesungsprogramm zu naturwissenschaftlichen Themen angeboten. Wie in der echten Universität werden die Vorlesungen durch Professoren oder ausgewiesene Spezialisten gehalten.
Pro Semester wird es 2 Vorlesungen jeweils an einem Samstag geben.

Natürlich gibt es auch ein Studentenausweis, wo sich die Kinder per Stempel ihre Teilnahme an der Vorlesung bestätigen lassen können.
Das aktuelle Vorlesungsprogramm wird rechtzeitig über die Schulen, die Presse und über unsere Homepage und bei Facebook bekanntgegeben.

Immatrikulation:

  • Die Kinder bekommen einen Studentenausweis am 1. Vorlesungstag. Damit sind sie für dieses Semester/Jahr „eingeschrieben“.
  • Die Vorlesung kostet jeweils 1 €. Für jede besuchte Vorlesung gibt es einen Stempel. Hat ein(e) Student(in) mindestens vier Vorlesungen in zwei Jahren besucht, bekommt er/sie ein „Teilnahmezertifikat“. Dies wird jeweils nach Ende der Vorlesung kostenlos ausgegeben.
  • Die Kinder besuchen die Vorlesung allein, Eltern und Großeltern sind nicht zugelassen.
  • Studienberatung für Eltern:
  • §1 Kinder dürfen nicht zur Teilnahme an der Kinderuni gezwungen werden.
  • §2 Kinder sollten sich ihre Themen selber aussuchen.
  • §3 Kinder sollten nach einer Vorlesung nicht von den Eltern abgefragt oder gescholten werden, wenn sie etwas nicht mitbekommen haben. Tests oder andere Prüfungen sind verboten!
  • §4 Eltern dürfen sich an der Kinder-Uni nicht einschreiben, sie bekommen auch keinen Studentenausweis.
  • §5 Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu den Vorlesungen zu bringen und abzuholen.
  • §6 Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder in ihrem Wissensdrang zu unterstützen.

                                                                                                                             

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